Nachlassräumung
in Luzern
Nach einem Todesfall oder vor dem Umzug ins Altersheim bleibt ein ganzer Haushalt zurück. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab – ruhig, diskret und in Ihrem Tempo. Eine Ansprechperson begleitet den Auftrag; Umfang, Kosten und gewünschte Nachweise halten wir vorab schriftlich fest.
- Diskret im Haus
- Rückfrage vor dem Entsorgen
- Absprache mit allen Beteiligten
- Erstgespräch und Besichtigung vor Ort
- Schriftliche Offerte, auch für Erbengemeinschaften
- Sichern von Dokumenten, Fotos und persönlichen Unterlagen
- Sortieren, Abtransport und Entsorgung
Alles Weitere halten wir nach der Besichtigung schriftlich fest.
Wenn ein Haushalt aufgelöst werden muss
Nach einem Todesfall
Die Wohnung muss geräumt und der Verwaltung übergeben werden – oft innert weniger Wochen.
Umzug ins Altersheim
Ein kleiner Teil kommt mit ins Zimmer. Für den Rest braucht es eine Lösung.
Beistandschaft oder Betreuung
Wenn Angehörige weit weg wohnen oder eine Behörde den Auftrag erteilt.
Wie wir mit persönlichen Dingen umgehen
Dokumente und Fotos zuerst
Ausweise, Verträge, Briefe und Fotoalben legen wir beiseite und übergeben sie Ihnen – bevor irgendetwas entsorgt wird.
Rückfrage statt Entscheidung
Bei Schmuck, Uhren, Bargeld und allem, was wertvoll aussieht, fragen wir nach. Wir entscheiden nichts über Ihren Kopf hinweg.
Zeit für Sie
Sie bestimmen das Tempo. Wenn Sie zuerst in Ruhe durchgehen möchten, warten wir.
Diskret im Haus
Neutrale Fahrzeuge und Kleidung, ruhiges Arbeiten, keine Gespräche im Treppenhaus.
Von voll
zu leer.
Vier Schritte, die Sie vorher kennen. Keine Überraschungen am Räumungstag.
- Schritt 01
Erstes Gespräch
Telefon oder Formular. Sie schildern die Situation, wir hören zu – ohne Verkaufsdruck.
- Schritt 02
Besichtigung
Wir gehen gemeinsam durch die Wohnung und klären, was bleibt und was geht.
- Schritt 03
Offerte
Schriftlich und nachvollziehbar, damit sie auch der Erbengemeinschaft vorgelegt werden kann.
- Schritt 04
Räumung & Übergabe
Wir räumen diskret und übergeben die Wohnung wie vereinbart.
Was diese Räumung
alles umfasst.
Damit Sie wissen, was in der Offerte steht – und was zusätzlich vereinbart werden kann.
Immer dabei
- Erstgespräch und Besichtigung vor Ort
- Schriftliche Offerte, auch für Erbengemeinschaften
- Sichern von Dokumenten, Fotos und persönlichen Unterlagen
- Sortieren, Abtransport und Entsorgung
- Absprache mit Angehörigen, Verwaltung oder Nachlassvertretung
- Termin in Ihrem Tempo, auch etappenweise
Auf Wunsch
- Besenreine Übergabe
- Endreinigung
- Wertanrechnung gut erhaltener Gegenstände
- Aktenvernichtung persönlicher Unterlagen
- Einlagerung einzelner Erinnerungsstücke
- Entsorgung von Sonderabfällen
Was kostet
diese Räumung?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht – dafür eine Offerte, die zeigt, woraus sich der Preis zusammensetzt.
Menge & Volumen
Wie viel tatsächlich zusammenkommt – gemessen in Kubikmetern.
Zugang
Stockwerk, Lift, Tragweg und Parkmöglichkeit vor dem Haus.
Entsorgung
Art der Materialien und die Gebühren der Sammelstellen.
Zeitrahmen
Gewünschter Termin, Dauer und ob etappenweise geräumt wird.
Nach der Besichtigung erhalten Sie den Preis schriftlich, nach Positionen gegliedert. Wir nennen keine Festpreise für Objekte, die wir nicht gesehen haben – und rechnen am Schluss nicht mehr ab, als in der Offerte steht.
In der ganzen
Zentralschweiz.
Schwerpunkt Stadt und Region Luzern – für die übrigen Kantone fragen Sie uns einfach an.
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- NWNidwalden
- OWObwalden
- URUri
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Wir nehmen
uns Zeit.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir melden uns ruhig und ohne Verkaufsdruck zurück.
Häufige Fragen
Was Kundinnen und Kunden vor einer Räumung am häufigsten wissen wollen.
Wie schnell muss eine Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?
Das hängt vom Mietvertrag ab, oft sind es wenige Wochen. Rufen Sie uns früh an, dann planen wir den Termin gemeinsam – auch wenn noch nicht alles entschieden ist.
Was passiert mit Dokumenten und Wertsachen?
Wir legen sie beiseite und übergeben sie Ihnen. Entsorgt wird nichts, was nicht besprochen ist.
Muss ich bei der Räumung dabei sein?
Nein. Viele Angehörige möchten nicht dabei sein. Wir arbeiten auch mit Schlüsselübergabe und melden uns nach Abschluss.
Können wir die Wohnung vorher in Ruhe durchgehen?
Ja. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Der Räumungstermin richtet sich nach Ihnen.
Wer bezahlt die Räumung bei einer Erbengemeinschaft?
Das regeln die Erben untereinander. Unsere Offerte ist so aufgebaut, dass sie intern weitergereicht und abgerechnet werden kann.
Arbeiten Sie auch mit Verwaltungen zusammen?
Ja. Nennen Sie uns die Kontaktperson, dann stimmen wir Termin, Zugang und Übergabe direkt mit ihr ab.
Schildern Sie uns
Ihre Situation.
Wir melden uns für die Besichtigung und senden Ihnen danach eine schriftliche Offerte.