Nachlass & Altersheim · Luzern

Nachlassräumung
in Luzern

Nach einem Todesfall oder vor dem Umzug ins Altersheim bleibt ein ganzer Haushalt zurück. Wir nehmen Ihnen die Arbeit ab – ruhig, diskret und in Ihrem Tempo. Eine Ansprechperson begleitet den Auftrag; Umfang, Kosten und gewünschte Nachweise halten wir vorab schriftlich fest.

  • Diskret im Haus
  • Rückfrage vor dem Entsorgen
  • Absprache mit allen Beteiligten
In der Offerte enthalten
  • Erstgespräch und Besichtigung vor Ort
  • Schriftliche Offerte, auch für Erbengemeinschaften
  • Sichern von Dokumenten, Fotos und persönlichen Unterlagen
  • Sortieren, Abtransport und Entsorgung

Alles Weitere halten wir nach der Besichtigung schriftlich fest.

Situationen

Wenn ein Haushalt aufgelöst werden muss

  • Nach einem Todesfall

    Die Wohnung muss geräumt und der Verwaltung übergeben werden – oft innert weniger Wochen.

  • Umzug ins Altersheim

    Ein kleiner Teil kommt mit ins Zimmer. Für den Rest braucht es eine Lösung.

  • Beistandschaft oder Betreuung

    Wenn Angehörige weit weg wohnen oder eine Behörde den Auftrag erteilt.

Umgang

Wie wir mit persönlichen Dingen umgehen

  • Dokumente und Fotos zuerst

    Ausweise, Verträge, Briefe und Fotoalben legen wir beiseite und übergeben sie Ihnen – bevor irgendetwas entsorgt wird.

  • Rückfrage statt Entscheidung

    Bei Schmuck, Uhren, Bargeld und allem, was wertvoll aussieht, fragen wir nach. Wir entscheiden nichts über Ihren Kopf hinweg.

  • Zeit für Sie

    Sie bestimmen das Tempo. Wenn Sie zuerst in Ruhe durchgehen möchten, warten wir.

  • Diskret im Haus

    Neutrale Fahrzeuge und Kleidung, ruhiges Arbeiten, keine Gespräche im Treppenhaus.

Ablauf

Von voll
zu leer.

Vier Schritte, die Sie vorher kennen. Keine Überraschungen am Räumungstag.

  1. Schritt 01

    Erstes Gespräch

    Telefon oder Formular. Sie schildern die Situation, wir hören zu – ohne Verkaufsdruck.

  2. Schritt 02

    Besichtigung

    Wir gehen gemeinsam durch die Wohnung und klären, was bleibt und was geht.

  3. Schritt 03

    Offerte

    Schriftlich und nachvollziehbar, damit sie auch der Erbengemeinschaft vorgelegt werden kann.

  4. Schritt 04

    Räumung & Übergabe

    Wir räumen diskret und übergeben die Wohnung wie vereinbart.

Leistungsumfang

Was diese Räumung
alles umfasst.

Damit Sie wissen, was in der Offerte steht – und was zusätzlich vereinbart werden kann.

Immer dabei

  • Erstgespräch und Besichtigung vor Ort
  • Schriftliche Offerte, auch für Erbengemeinschaften
  • Sichern von Dokumenten, Fotos und persönlichen Unterlagen
  • Sortieren, Abtransport und Entsorgung
  • Absprache mit Angehörigen, Verwaltung oder Nachlassvertretung
  • Termin in Ihrem Tempo, auch etappenweise

Auf Wunsch

  • Besenreine Übergabe
  • Endreinigung
  • Wertanrechnung gut erhaltener Gegenstände
  • Aktenvernichtung persönlicher Unterlagen
  • Einlagerung einzelner Erinnerungsstücke
  • Entsorgung von Sonderabfällen
Kosten

Was kostet
diese Räumung?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht – dafür eine Offerte, die zeigt, woraus sich der Preis zusammensetzt.

  • Menge & Volumen

    Wie viel tatsächlich zusammenkommt – gemessen in Kubikmetern.

  • Zugang

    Stockwerk, Lift, Tragweg und Parkmöglichkeit vor dem Haus.

  • Entsorgung

    Art der Materialien und die Gebühren der Sammelstellen.

  • Zeitrahmen

    Gewünschter Termin, Dauer und ob etappenweise geräumt wird.

Nach der Besichtigung erhalten Sie den Preis schriftlich, nach Positionen gegliedert. Wir nennen keine Festpreise für Objekte, die wir nicht gesehen haben – und rechnen am Schluss nicht mehr ab, als in der Offerte steht.

Offerte anfordern+41 78 452 53 32

Einsatzgebiet

In der ganzen
Zentralschweiz.

Schwerpunkt Stadt und Region Luzern – für die übrigen Kantone fragen Sie uns einfach an.

  • LULuzern
  • ZGZug
  • SZSchwyz
  • NWNidwalden
  • OWObwalden
  • URUri

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Wir nehmen
uns Zeit.

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns – wir melden uns ruhig und ohne Verkaufsdruck zurück.

FAQ

Häufige Fragen

Was Kundinnen und Kunden vor einer Räumung am häufigsten wissen wollen.

Wie schnell muss eine Wohnung nach einem Todesfall geräumt sein?

Das hängt vom Mietvertrag ab, oft sind es wenige Wochen. Rufen Sie uns früh an, dann planen wir den Termin gemeinsam – auch wenn noch nicht alles entschieden ist.

Was passiert mit Dokumenten und Wertsachen?

Wir legen sie beiseite und übergeben sie Ihnen. Entsorgt wird nichts, was nicht besprochen ist.

Muss ich bei der Räumung dabei sein?

Nein. Viele Angehörige möchten nicht dabei sein. Wir arbeiten auch mit Schlüsselübergabe und melden uns nach Abschluss.

Können wir die Wohnung vorher in Ruhe durchgehen?

Ja. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie brauchen. Der Räumungstermin richtet sich nach Ihnen.

Wer bezahlt die Räumung bei einer Erbengemeinschaft?

Das regeln die Erben untereinander. Unsere Offerte ist so aufgebaut, dass sie intern weitergereicht und abgerechnet werden kann.

Arbeiten Sie auch mit Verwaltungen zusammen?

Ja. Nennen Sie uns die Kontaktperson, dann stimmen wir Termin, Zugang und Übergabe direkt mit ihr ab.

Offerte anfordern

Schildern Sie uns
Ihre Situation.

Wir melden uns für die Besichtigung und senden Ihnen danach eine schriftliche Offerte.

Bitte geben Sie mindestens eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an.

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